Verkehrsrecht
Keine Haftung des Unfallverursachers für unverhältnismäßige Aufwendungen, hier: Reparaturkosten in dreifacher Höhe des Wiederbeschaffungsaufwands
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Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren
Besteuerungsgrundlage – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
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