Medizinrecht
B 5 R 152/21 B
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B 5 R 152/21 B
Zeitpunkt der Einstufung als enge Kontaktperson, Freitestungsmöglichkeit in Abweichung zu Ziffer 6.1.1 der AV Isolation nach sieben Tagen ab dem letzten engen Kontakt anstatt fünf Tage, Freitestung nur mittels PCR-Test statt Antigentest, Ermessensausübung
Asylrecht (Syrien), Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Grundsatzfrage nicht entscheidungserheblich
B 5 R 152/21 B
Zeitpunkt der Einstufung als enge Kontaktperson, Freitestungsmöglichkeit in Abweichung zu Ziffer 6.1.1 der AV Isolation nach sieben Tagen ab dem letzten engen Kontakt anstatt fünf Tage, Freitestung nur mittels PCR-Test statt Antigentest, Ermessensausübung
Asylrecht (Syrien), Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Grundsatzfrage nicht entscheidungserheblich
Anerkennung förderlicher Tätigkeitszeiten
Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung