IT- und Medienrecht
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Grundsatz der Subsidiarität gebietet vorrangige Erschöpfung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes – hier: Rechtsbehelfe zur einstweiligen Unterbindung der Sichtung sichergestellter Beweismittel gem § 110 StPO