Arbeitsrecht
Eingruppierung – Mitarbeiter in der Reklamationsbearbeitung
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Eingruppierung – Mitarbeiter in der Reklamationsbearbeitung
Bestellung eine Verfahrenspflegers bei möglicher Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten
Unterhaltsschaden nach anwaltlicher Falschberatung: Kompensation des Anspruchswegfalls auf Betreuungsunterhalt nach Eheschließung mit einem neuen Partner durch den Anspruch auf Familienunterhalt
Widerruf von Fernabsatzverträgen: Unbeachtliche Beweggründe des Verbrauchers; Ausschluss wegen Rechtsmissbrauchs
Soziales Entschädigungsrecht – Antrag auf Beschädigtenversorgung – rückwirkende Leistungsgewährung – Jahresfrist – Fristversäumnis – gesetzlicher Vertreter – Verhinderung – Verschulden – Rechtsunkenntnis – Publizitätsgrundsatz – Antragsteller aus fremdem Sprach- und Kulturkreis – Zumutbarkeit der Erkundigung – sozialrechtlicher Herstellungsanspruch – Beratungspflicht des Jugendamts – keine enge materiell-rechtliche Verknüpfung zwischen Jugendamt und Versorgungsbehörde – sozialrechtliches Verwaltungsverfahren
Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Schwerbehindertenrecht – GdB-Feststellung – Versorgungsmedizinische Grundsätze – Einordnung eines Fibromyalgie-Syndroms – maßgeblicher Funktionsbereich – Klärungsbedürftigkeit – Gesamt-GdB – Grundlagen der Einzel-GdB – Darlegungsanforderungen – Tatsachenfrage
Schwerbehindertenrecht – Merkzeichen aG – außergewöhnliche Gehbehinderung – Parkinson-Erkrankung – Völkerrecht – Verfassungsrecht – Diskriminierungsverbot – Einbeziehung aller körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen – Gleichstellung – individuelles Restgehvermögen – Regelbeispiel – Fortbewegung nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung – Dauerhaftigkeit der Einschränkung – wiederkehrende Mühe ausreichend – Erfordernis der ständigen Rollstuhlbenutzung – Änderung der Verhältnisse – Versagungsbescheid kein Dauerverwaltungsakt
(Soziales Entschädigungsrecht – Kinderzuschlag nach § 33b BVG – Außerstande-Sein zum Selbstunterhalt spätestens bei Vollendung des 27. Lebensjahrs – keine zwingende Vermutung bei Schwerbehinderung und Merkzeichen H – Verneinung bei erfolgreicher Ausbildung und jahrelanger Erwerbstätigkeit – Unterschied zum steuerrechtlichen Kindergeld – Verfassungsrecht – Gleichheitssatz)