Mehr Rechte für Gebrauchtwagen-Käufer

Wir informieren Sie darüber welche rechtlichen Ansprüche Sie bei einem Gebrauchtwagen-Kauf haben.

Gebrauchtwagen

Wenn Sie von eienm Fahrzeughändler einen Gebrauchtwagen erwerben, sollten Sie davon ausgehen können, dass dieser die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt. Ist dies nicht der Fall können Sie das Auto innerhalb von sechs Monaten zurückgeben. Sie müssen weder den Mangel am Auto noch die Schuld des Verkäufers nachweisen. Es muss nur bewiesen sein, dass der Vertrag nicht eingehalten wurde, weil das Fahrzeug nicht den Qualitäts-, Leistungs- und Eignungsstandards enspricht, denen es ensprechen müsste. Das bedeutet, dass der Käufer nicht die sogenannte Beweislastumkehr nach § 476 BGB erfüllen muss.

BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016, AZ VIII ZR 103/15

Rechtliche Tipps zum Neuwagenkauf können Sie hier nachlesen.

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