Fahrzeugbeleuchtung: Wann ist welches Licht einzuschalten?

Je nach Witterungsbedingungen und Sichtverhältnissen sollten Autofahrer die entsprechende Fahrzeugbeleuchtung wählen.

Fahrzeugbeleuchtung auf nebliger Straße im Halbdunkeln. Scheinwerfer eines Autos in der Ferne.

Die richtige Fahrzeugbeleuchtung ist wichtig für eine sichere Fahrt. Je nach Witterungsbedingungen und Sichtverhältnissen sollten Autofahrer das entsprechende Licht einschalten. Aber Licht ist nicht gleich Licht – welche Beleuchtungen es gibt und wann diese einzuschalten sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Abblendlicht

Ansicht des Abblendlicht Reglers in einem Fahrzeug

Das Abblendlicht zählt bei jedem Fahrzeug zur vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtung und ist die am häufigsten genutzte Lichtquelle bei Kraftfahrzeugen. Es handelt sich dabei um weiße, nach vorn wirkende Scheinwerfer, die primär dazu dienen, die Fahrbahn vor dem Fahrzeug auszuleuchten.


Zusätzlich steigt bei Einschalten des Abblendlichts die eigene Sichtbarkeit im Straßenverkehr. Im Fahrzeug ist es mit dem Symbol eines Scheinwerfers mit nach unten zeigenden Lichtstrahlen gekennzeichnet. Bei Dämmerung, in der Nacht und bei schlechten Sichtverhältnissen sowie der Einfahrt in einen Tunnel ist diese Beleuchtung zu aktivieren. Für PKWs ist es tagsüber bei guter Sicht nicht verpflichtend das Abblendlicht zu nutzen. Krafträder hingegen müssen das Licht immer einschalten. Je nach Tatbestand ist mit einem Bußgeld von bis zu 60€ und einem Punkt in Flensburg zu rechnen, wenn das Abblendlicht nicht entsprechend verwendet wird.  

Außerdem sollte die Einstellung der Scheinwerfer beachtet werden. Der Fahrer kann die Ausrichtung im Fahrzeug mit einem manuellen oder elektrischen Regler verändern. Dabei ist darauf zu achten, dass der Gegenverkehr durch die Einstellung nicht geblendet wird. Das Licht darf dementsprechend nicht zu weit nach oben geneigt sein.

Tagfahrlicht

Im Vergleich zum Abblendlicht dient das Tagfahrlicht lediglich der Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs am Tag und befindet sich daher nur vorne. Es dient nicht als Ersatz für das Abblendlicht, da es die Fahrbahn vor dem Fahrzeug nicht beleuchten kann. Wenn vorhanden, schaltet sich das Tagfahrlicht automatisch mit der Zündung ein und nur bei manueller Ablöse durch Abblendlicht und Co. wieder ab. Es ist also dauerhaft aktiv. Im Vergleich zu anderen Fahrzeugbeleuchtungen wird das Tagfahrlicht mit keinem Symbol im Cockpit des PKWs angezeigt. Seit 2011 dürfen in Europa nur noch Kraftfahrzeuge mit Tagfahrlicht zugelassen werden. Da ältere Fahrzeuge nicht immer über ein separates Tagfahrlicht verfügen, dient das Abblendlicht als Alternative. Dieses kann daher ebenso am Tag verwendet werden, benötigt allerdings mehr Energie.

Fernlicht

Fernlicht Symbol im Auto, blauer Scheinwerfer

Wie der Name bereits verrät, ist das Fernlicht für die Weitsicht gedacht. Es dient der besseren Ausleuchtung der Fahrbahn und darf nur bei Dunkelheit zum Einsatz kommen, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht geblendet werden. Das Fernlicht kann die Straße auf eine größere Entfernung von bis zu 200 Metern ausleuchten.

Aufgrund der enormen Leuchtkraft ist das Fernlicht, wenn aktiv, bei Gegenverkehr direkt zu deaktivieren. Daher darf diese Fahrzeugbeleuchtung nur außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen ohne ausreichende Beleuchtung zum Einsatz kommen. In der Regel wir das Fernlicht über einen Hebel am Lenkrad betätigt, häufig auch über nach vorne drücken oder nach hinten ziehen des Blinkerhebels. Um zu überprüfen, ob es aktiviert ist, dient eine blaue Kontrollleuchte in Form eines Scheinwerfers mit nach vorne zeigenden Lichtstrahlen im Cockpit. Bei falscher Nutzung des Fernlichts drohen Bußgelder bis zu 35€.

Nebelscheinwerfer & Nebelschlussleuchten

Nebelscheinwerfer, grünes Scheinwerfersymbol und Nebelschlussleuchte, gelbes Scheinwerfersymbol

Anders als der Name vermuten lässt, dürfen Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten allgemein bei schlechter Sicht durch Nebel, Schnee oder Regen zum Einsatz kommen. Allerdings dürfen sie nur bei erheblicher Sichteinschränkung zusätzlich zum Abblendlicht aktiviert werden.

Die Nebelscheinwerfer befinden sich vorne am Fahrzeug und dürfen bei einer Sichtweite von weniger als 100 Metern außerorts und 60 Metern innerorts eingeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte ist hinten am Fahrzeug zu finden und darf grundsätzlich ab einer Sichtweite von weniger als 50 Metern aktiviert werden. Je nach Fahrzeug sind die beiden Beleuchtungen auf unterschiedliche Weise zu aktivieren. Über die Kontrollleuchten im Cockpit kann die Aktivierung auch hier geprüft werden: Die Nebelscheinwerfer werden mit einem grünen Scheinwerfer mit nach unten zeigenden Lichtstrahlen und einem gewellten senkrechten Strahl dargestellt. Die Nebelschlussleuchte wird mit einem gelben Scheinwerfer mit waagrechten Lichtstrahlen und dem gewellten senkrechten Strahl angezeigt. Bei falschem Einsatz können Bußgelder bis zu 35€ verhängt werden, werden die Nebelscheinwerfer am Fahrzeug beispielsweise foliert, sodass die Betriebserlaubnis erlöscht, ist mit 50€ Bußgeld zu rechnen.

Je nach Wetter- und Sichtverhältnissen helfen die verschiedenen Beleuchtungen im Straßenverkehr besser zu sehen und selbst gesehen zu werden. So können bestenfalls Unfälle vermieden werden. Aufgrund der teilweise enormen Leuchtkraft sollte die Fahrzeugbeleuchtung allerdings immer mit Bedacht und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer gewählt werden.


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