Immer wieder ist auf Deutschlands Straßen zu beobachten, wie Schaulustige nach Unfällen das Tempo drosseln, um das Geschehene beobachten zu können. Abgesehen davon, dass dieses Verhalten moralisch verwerflich ist, kann es zudem unnötige Staus verursachen und lebensgefährliche Folgen mit sich bringen.
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch Gaffen bei einem Unfall
Wenn Autofahrer im Vorbeifahren an einem Unfall abbremsen, um bessere Sicht auf das Geschehen zu haben, entsteht dadurch zwangsläufig ein Rückstau. Dadurch. steigt die Gefahr für Folgeunfälle. Damit gefährdet der Fahrer nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Auch sie können nicht mehr rechtzeitig bremsen und durch einen Auffahrunfall zu Schaden kommen.
Behinderung der Einsatzkräfte
Neben der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist es vor allem das Leben der Unfallbeteiligten, das Gaffer mit ihrem Verhalten gefährden. Zum einen, weil Verletzte oft auf schnelle Erste Hilfe angewiesen sind und der Schaulustige statt zu helfen das Geschehen beobachtet. Zum anderen, weil die Einsatzkräfte durch fehlgebildete oder nicht vorhandene Rettungsgassen sowie durch die Beobachter selbst in ihrer Arbeit behindert werden. Oftmals sind es Sekunden, die über das Leben von Unfallopfern entscheiden können. Daher müssen Rettungskräfte so schnell wie möglich Zugang bekommen.
Obwohl sie sich durch Nicht-Helfen und Behinderung der Hilfsmaßnahmen der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen, berichten Einsatzkräfte immer wieder von aggressivem Verhalten. Gaffer legen dieses Verhalten an den Tag, wenn sie aufgefordert werden, den Unfallort zu verlassen. Vielen scheinen das Situationsbewusstsein und Einfühlungsvermögen zu fehlen, um sich angemessen zu verhalten. Wer nicht selbst Erste Hilfe leisten kann, der sollte in jedem Fall dafür sorgen, dass die Rettungskräfte nicht behindert werden.
Bußgelder für Schaulustige
Neben der Behinderung von Einsatzkräften ist auch das Fotografieren oder Filmen von Unfällen zu unterlassen. Aber auch ohne das Geschehen auf Bild oder Video festzuhalten, können Gaffer belangt werden. Grundlage für die Bewertung als Ordnungswidrigkeit kann unter anderem §113 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) sein.
Nach dem Bußgeldkatalog ergeben sich verschiedene Sanktionen für die Verstöße der Schaulustigen. Wenn Gaffen als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, kann das Bußgeld 20 bis 1.000 Euro betragen. Die Behinderung von Rettungskräften durch Fahren bzw. Parken auf dem Seitenstreifen wird mit 20 bzw. 25 Euro Strafe geahndet. Unterlassene Hilfeleistung ist dagegen keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern bereits Straftatbestand. Hier ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe zu rechnen. Das Gleiche gilt für Foto- und Videoaufnahmen von Unfällen oder Unfalltoten, hier ist allerdings mit bis zu zwei Jahren Haft zu rechnen.
Unabhängig von den möglichen Strafen ist gänzlich aufs Gaffen zu verzichten. Aus moralischer Sicht, zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer und um den Rettungskräften den Zugang zu Beteiligten zu ermöglichen.