§1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. Des Weiteren hat jeder Teilnehmer am Straßenverkehr sich so zu verhalten, dass kein anderer Teilnehmer geschädigt, gefährdet oder mehr behindert oder belästigt wird, als nach den Umständen vermeidbar wäre. Umgekehrt handelt also jeder, der die im Verkehr erforderliche Sorgfaltspflicht außer Acht lässt, fahrlässig.
Das Oberlandesgericht Celle urteilte bereits 2010 über die Barfuß-Frage: Grundsätzlich ist barfuß Auto fahren keine Ordnungswidrigkeit (AZ: 322S s46/07). Das Gleiche gilt für Schuhwerk wie Flip-Flops oder gar High Heels. Der Autofahrer darf an seinen Füßen tragen was er will – solange alles gut geht.
Ist es eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, wenn es barfuß zu einem Unfall kommt?
Bei einer Verkehrskontrolle ist daher auch nicht unbedingt mit einem Bußgeld zu rechnen, auch wenn der TÜV hier einen klaren Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht beim Führen eines Fahrzeugs sieht. Sobald es aber zu einem Unfall kommt, sieht die Lage anders aus. Egal ob barfuß oder mit ungeeignetem Schuhwerk, im Falle eines Unfalls droht eine Mitschuld. Fahrzeugführer müssen immer in der Lage sein, das Fahrzeug sicher beherrschen zu können. Da aufgrund des fehlenden oder unpassenden Schuhwerks in einer Gefahrensituation möglicherweise nicht entsprechend reagiert werden kann, und somit die Sorgfaltspflicht verletzt wird, kann die gegnerische Versicherung eine Teilschuld fordern. Auch die eigene Versicherung kann Probleme machen: eine Vollkaskoversicherung könnte unter Umständen die Zahlung aufgrund der Fahrlässigkeit verweigern.
Barfuß oder mit Flip-Flops zu fahren ist also nicht gesetzlich verboten. Bei einer abrupten Bremsung mit festem Tritt aufs Bremspedal benötigt der Fahrer aber entsprechenden Halt. Diesen kann ihm nur das passende Schuhwerk bieten. Es sollte immer festes Schuhwerk getragen werden. So kann die Sicherheit während der Fahrt garantiert werden und Sie können sich unnötige Kosten im Falle eines Unfalls sparen.