IT- und Medienrecht

Nochmalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung, Untersagung der Vergabe von Notfallrettungs- und Krankentransportkapazitäten in Leipzig

Aktenzeichen  1 BvR 2959/07

Datum:
25.5.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100525.1bvr295907
Normen:
Art 12 Abs 1 GG
§ 31 Abs 1 S 1 BRKG SN
§ 31 Abs 1 S 2 BRKG SN
§ 31 Abs 1 S 5 BRKG SN
§ 31 Abs 3 BRKG SN
§ 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BVerfG, 27. Juni 2008, Az: 1 BvR 2959/07, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 7. Januar 2009, Az: 1 BvR 2959/07, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 29. Juni 2009, Az: 1 BvR 2959/07, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 10. Dezember 2009, Az: 1 BvR 2959/08, Einstweilige Anordnungnachgehend BVerfG, 8. Juni 2010, Az: 1 BvR 2011/07, Beschluss

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 27. Juni 2008, wiederholt mit Beschlüssen vom 7. Januar, 29. Juni und 10. Dezember 2009, wird
für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt
(§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).

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