Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Vermutung des Zugangs eines Verwaltungsakts gem § 122 Abs 2 AO 1977 – Voraussetzungen für Grundsatzzulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung im finanzgerichtlichen Verfahren

Aktenzeichen  1 BvR 529/12

Datum:
19.4.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120419.1bvr052912
Normen:
GG
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
§ 122 Abs 2 AO 1977
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BFH, 14. Februar 2012, Az: V S 1/12 (PKH), Beschluss

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte
Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel