IT- und Medienrecht

Abermalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Teilnahme an einem Vaterschaftstest mittels Mundschleimhautabstrich – Überwiegen der Nachteile (Störung bzw Zerstörung der sozial-familiären Beziehung) bei Durchführung dieser Untersuchungen und späterem Erfolg der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache

Aktenzeichen  1 BvR 2250/11

Datum:
6.2.2013
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130206.1bvr225011
Normen:
Art 6 Abs 2 S 1 GG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
§§ 1600ff BGB
§ 1592 Nr 2 BGB
§ 1600 Abs 1 Nr 5 BGB
§ 1600 Abs 3 BGB
§ 178 Abs 1 FamFG
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend OLG Stuttgart, 25. Juli 2011, Az: 16 UF 284/10, Beschlussvorgehend BVerfG, 20. September 2011, Az: 1 BvR 2250/11, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 8. März 2012, Az: 1 BvR 2250/11, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 20. August 2012, Az: 1 BvR 2250/11, Einstweilige Anordnung

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 20. September 2011, wiederholt mit Beschluss vom 20. August 2012, wird erneut für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

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