Arbeitsrecht

Nichtannahme einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels eines schweren Nachteils für den Beschwerdeführer

Aktenzeichen  2 BvR 1867/13

Datum:
23.2.2015
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150223.2bvr186713
Normen:
§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend OLG Stuttgart, 26. Juli 2013, Az: 4a Ws 155/13(V), Beschlussvorgehend LG Heilbronn, 11. Juni 2013, Az: 9 StVK 705/12 HN, Beschluss

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da dem Beschwerdeführer durch die Nichtannahme kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. September 2014 – 2 BvR 2192/13 -, juris).
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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