Der August 2026 bringt wieder einige Veränderungen mit sich. Verbraucher können sich auf neue Vorgaben beim Reparieren von Geräten einstellen. Unternehmen müssen neue Anforderungen bei Verpackungen und KI-Inhalten beachten. Die wichtigsten Neuerungen im August 2026 finden Sie hier kompakt zusammengefasst.



Neue Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ab August 2026
Die europäische KI-Verordnung (AI Act) erhält Neuerungen ab 2. August 2026. Unternehmen und andere Anbieter müssen künftig bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte transparent kennzeichnen. Das betrifft insbesondere Bilder, Videos, Audioinhalte sowie sogenannte Deepfakes. Auch Nutzer müssen erkennen können, wenn sie mit einem KI-System – etwa einem Chatbot – kommunizieren. Eine pauschale Kennzeichnungspflicht für sämtliche KI-generierten Texte gibt es jedoch nicht. Hat ein Mensch die Inhalte vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft und verantwortet, entfällt die Kennzeichnungspflicht in vielen Fällen. Ziel der neuen Vorgaben ist es, mehr Transparenz zu schaffen und Täuschungen durch künstlich erzeugte Inhalte zu vermeiden.
Geringere Einspeisevergütung für neue Solaranlagen
Wer ab dem 1. August 2026 eine neue Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält etwas weniger Geld für den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom. Hintergrund ist die gesetzlich vorgesehene halbjährliche Absenkung der Einspeisevergütung um ein Prozent. Für Anlagen bis 10 kWp sinkt die Vergütung bei der Teileinspeisung von 7,78 auf 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Volleinspeisung von 12,34 auf 12,22 Cent pro Kilowattstunde. Bereits bestehende Anlagen sind von der Änderung nicht betroffen. Für sie gelten weiterhin die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme zugesicherten Vergütungssätze über die gesamte Förderdauer.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Ab dem 1. August 2026 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schrittweise in Kraft. Zunächst gilt er für Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse besuchen. In den folgenden Jahren erweitert sich der Anspruch jeweils um eine Klassenstufe, bis er ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschulkinder gilt. Der Anspruch umfasst grundsätzlich acht Stunden Betreuung an fünf Werktagen pro Woche, einschließlich der Unterrichtszeit. Er besteht auch während der Schulferien. Ziel der Neuregelung ist es, Familien bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen und die Bildungs- und Fördermöglichkeiten für Kinder zu verbessern.
Recht auf Reparatur stärkt Verbraucher ab August 2026
Seit Ende Juli 2026 gilt in Deutschland das neue Recht auf Reparatur. Hersteller bestimmter Produkte müssen künftig Reparaturen während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis anbieten und Ersatzteile bereitstellen. Darunter Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Kühlschränke und andere Haushaltsgeräte. Zudem dürfen Geräte nicht so konstruiert sein, dass sie sich unnötig schwer reparieren lassen. Wer sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt eines Austauschs entscheidet, profitiert außerdem von einer verlängerten Gewährleistungsfrist von drei statt zwei Jahren. Ziel der Neuregelung ist es, Elektroschrott zu reduzieren, Ressourcen zu schonen und Verbraucherrechte zu stärken.
Partielle Sonnenfinsternis am 12. August 2026 beobachten
Am 12. August 2026 ist über Deutschland am Abend eine partielle Sonnenfinsternis zu sehen. Je nach Region beginnt sie gegen 19 Uhr, wenn der Mond einen kleinen Teil der Sonnenscheibe verdeckt. Da die Sonne zu diesem Zeitpunkt bereits tief steht, bietet sich vielerorts ein besonders stimmungsvoller Anblick. Achtung: Schauen Sie niemals mit bloßem Auge oder durch Ferngläser, Kameras oder Teleskope ohne geeigneten Sonnenschutz direkt in die Sonne. Bereits wenige Sekunden können zu dauerhaften Augenschäden führen. Verwenden Sie stattdessen ausschließlich eine zertifizierte Sonnenfinsternisbrille oder beobachten Sie das Ereignis indirekt, beispielsweise mit einer Lochkamera.
Neurungen in der Ausbildungsordnung modernisieren Bauberufe
Weitere Neuerungen ab 1. August 2026 treten in Form einer neuen Ausbildungsordnung für die Bauwirtschaft in Kraft. Insgesamt 19 Ausbildungsberufe aus den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Ausbau werden neu geordnet und an aktuelle Anforderungen angepasst. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Themen wie Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Digitalisierung und moderne Bautechniken. Eine wichtige Änderung ist außerdem die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung in vielen dreijährigen Ausbildungsberufen. Die bisherige Zwischenprüfung wird durch einen ersten Prüfungsteil ersetzt, dessen Ergebnis in die Abschlussnote einfließt. Die Neuregelung soll die Ausbildung zukunftsfähiger machen und besser auf die veränderten Anforderungen der Bauwirtschaft vorbereiten.
Neue Pflichten durch EU-Verpackungsverordnung
Ab dem 12. August 2026 gelten mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) strengere Vorgaben für Unternehmen, die Verpackungen herstellen, vertreiben oder in Verkehr bringen. Die Regelungen betreffen unter anderem Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Dokumentationspflichten von Verpackungen. Unternehmen müssen künftig genauer prüfen, welche Verpflichtungen sie innerhalb der Verpackungskette erfüllen müssen. Ziel der neuen Vorgaben ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Wiederverwendung und das Recycling zu fördern und langfristig eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft zu schaffen.
Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen während der Speedweek
Vom 3. bis 9. August 2026 müssen Autofahrerinnen und Autofahrer wieder mit verstärkten Geschwindigkeitskontrollen rechnen. Im Rahmen der europaweiten ROADPOL-Speedweek kontrolliert die Polizei in vielen Regionen verstärkt, um auf die Gefahren durch überhöhte Geschwindigkeit aufmerksam zu machen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Messungen finden unter anderem auf Autobahnen, Bundesstraßen sowie innerorts statt. Besonders im Fokus stehen häufig Unfallstellen, Baustellenbereiche und Bereiche vor Schulen oder Kindergärten. Einen eigenen Bußgeldkatalog gibt es für die Aktion nicht. Wer zu schnell fährt, muss mit den regulären Sanktionen wie Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot rechnen.
Abgabefrist für die Steuererklärung endet am 31. Juli 2026
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2025 verpflichtet ist und diese selbst erstellt, muss die Unterlagen bis spätestens 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen. Die Frist gilt beispielsweise für viele Arbeitnehmer mit bestimmten Nebeneinkünften, Selbstständige oder Gewerbetreibende. Wer die Frist versäumt, riskiert Verspätungszuschläge durch das Finanzamt. In bestimmten Fällen können außerdem Zwangsgelder oder weitere finanzielle Nachteile drohen. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt, gelten in der Regel verlängerte Abgabefristen.
Geplante BAföG-Reform kommt nicht im August
Die geplante BAföG-Reform soll die finanzielle Unterstützung für Schülerinnen, Schüler und Studierende verbessern. Die Erhöhung kommt allerdings später als ursprünglich vorgesehen. Die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, soll erst zum Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro steigen. Der monatliche Grundbedarf soll sich anschließend schrittweise erhöhen und bis zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro anwachsen.


