9-Euro-Ticket

Ab dem 1. Juni startet das 9-Euro-Ticket. Wie der Name schon sagt, ermöglicht das Ticket die unbegrenzte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland für die Monate Juni, Juli und August für nur 9 Euro/Monat. Was Sie darüber wissen sollten, erfahren Sie hier.

9-Euro-Ticket

Wo gilt das 9-Euro-Ticket?

Das Ticket hat eine Gültigkeit in den Monaten Juni, Juli und August im Öffentlichen Nahverkehr (zweite Klasse). Dies impliziert Busse, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Regionalbahnen (RB, RE, IRE).

Wo gilt das 9-Euro-Ticket nicht?

Es gibt auch einige Ausnahmen, bei denen das Ticket keine Gültigkeit hat. Dies betrifft vor allem den Fernverkehr, also IC, ICE sowie EC aber auch Fernbusse sowie Flixbusse und den Flixtrain. Zudem gilt das Ticket nicht in ICs mit Nahverkehrsfreigabe (Ausnahmen sind beispielsweise IC Stuttgart – Singen – Konstanz und IC Dillenburg – Letmathe).

Die Fahrradmitnahme ist nicht inklusive.

Wo kann ich das Ticket kaufen?

Der Erwerb des 9-Euro-Tickets ist an jedem Ticketautomaten deutschlandweit sowie online bei der Deutschen Bahn für den jeweiligen Monat möglich. Es muss für jeden der drei Monate ein gesondertes Ticket erworben werden.

Kann ich meine Kinder oder Hunde kostenfrei mitnehmen?

Kinder unter 6 Jahren fahren bei Ihrem 9-Euro-Ticket kostenfrei mit und benötigen kein eigenes Ticket. Anders sieht es bei Kindern zwischen 6 und 14 Jahren aus: Sie benötigen eine eigene Fahrkarte bzw. ein eigenes 9-Euro-Ticket und können nicht kostenfrei mitgenommen werden.

Für Hunde kann grundsätzlich kein 9-Euro-Ticket erworben werden. Gemäß der Bestimmungen Ihres Verkehrsverbunds haben Sie die Möglichkeit dort ein Ticket für Ihren Vierbeiner zu kaufen.

Welche Strafe kommt auf mich bei unrechtmäßiger Nutzung zu?

Nutzen Sie das 9-Euro-Ticket in einem Verkehrsmittel, in dem es nicht gültig ist, wird eine Strafe in Höhe von 60 Euro fällig.

Was passiert mit meinem Abo?

Kund:innen, die ein Abo besitzen, bekommen eine Gutschrift oder Erstattung. Ihr Verkehrsverbund wird Sie über den Weg der Verrechnung informieren – Sie müssen nichts weiteres unternehmen. Etwas komplizierter ist es bei Semestertickets. Einige Universitäten planen den Differenzbetrag zu erstatten oder zum Teil erst im nächsten Semester gutzuschreiben.

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