Bauverzug – Wann habe ich Anspruch auf Schadensersatz?

In der heutigen Zeit können sich Sanierung und Neubau durch Baustoffmangel oder Lieferprobleme enorm verzögern. Wir klären, wann Sie Anspruch auf Schadensersatz beim Bauverzug haben.

Ein Bauarbeiter mit orangefarbener Weste, gelbem Helm und Handschuhen sitzt auf einer Baustelle und hält sich frustriert die Hände an den Kopf.

Die Baufirma zu wechseln ist keine Lösung

Es gibt viele mögliche Gründe für einen Bauverzug – ob Maschinenausfall, Baustoff- oder Arbeitskräftemangel oder unvorhergesehene Witterungsverhältnisse.
Um die Verzögerungen wieder aufzuholen, müssen Bauherren häufig einen enormen organisatorischen Aufwand betreiben, Bauabläufe ändern und Termine verschieben.
Sicher können Sie als Bauherren den Firmen knappere Fristen setzen und mit Auftragsentziehung drohen. Doch leider gibt es in den meisten Bereichen aktuell keine Alternativen, da sämtliche Handwerksbetriebe und Baufirmen ausgelastet sind.

Baufrist und Vertragsstrafe im Bauvertrag

Eine Vertragsstrafe können Sie jedoch sehr wohl androhen. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Vertragsstrafenvereinbarung im abgeschlossenen Bauvertrag. Hinzu kommt, dass ersichtlich sein muss, wer den Bauverzug zu verschulden. Darüber hinaus müssen Sie die einzuhaltenden Fristen bereits vorher im Vertrag klar definieren oder zumindest nachträglich schriftlich festhalten. Werden die Fristen erst im Laufe der Bauphase vereinbart, fehlt der Vertragsstrafenvereinbarung die Wirksamkeit.

Was tun, wenn die Wohnung bereits gekündigt ist?

Übrigens können Sie bei Bauverzug nicht nur auf Schadensersatz hoffen. Sie haben Ihren bisherigen Wohnort bereits gekündigt und der neue Wohnort ist durch Bauverzug nicht bezugsfertig? Dann können Sie eine Kostenübernahme für eine Ersatzwohnung und den Umzug dorthin durch das Bauunternehmen geltend machen – vorausgesetzt, es wurde eine Vertagsstrafenvereinbarung mit dem Bauvertrag abgeschlossen. Sollten Sie auf die Schnelle keine Ersatzwohnung finden, müssen Bauunternehmen und Handwerker auch einen eventuellen Hotelaufenthalt bezahlen.
Zinszahlungen für einen Bankkredit, die durch den Bauverzug entstehen, muss das Bauunternehmen ebenfalls für Sie tragen.

Ab welchem Zeitpunkt gilt es als Bauverzug?

Bauunternehmen und Handwerker haben ein Recht auf Verschiebung des vereinbarten Fertigstellungstermins, aufgrund stets möglicher Baubehinderungen. Die Baufirma kann beim Bauherren eine Verschiebung der Ausführungsfrist fordern, dies sollte ebenfalls schriftlich erfolgen! Bei einer erneuten Verzögerung gerät das Bauunternehmen automatisch in Verzug. Bauherren dürfen nun mit einer Mahnung reagieren. Werden die Baumaßnahmen trotzdem nicht beendet, können Bauherren anschließend die Vertragsstrafe geltend machen.

Wer trägt die Verantwortung für den Bauverzug?

Sie können nur dann die Vertragsstrafe geltend machen, wenn das Bauunternehmen den Bauverzug zu verantworten hat. Kalkuliert die Baufirma falsch oder bestellt zu wenig Material und Arbeitskräfte, hat die Firma dies selbstverständlich zu verschulden. Auch für Drittfirmen, die das Bauunternehmen als Subunternehmen beauftragt, haftet das Bauunternehmen. Für Baustoffmangel oder Lieferprobleme Dritter können Baufirmen und Handwerker jedoch nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Muss ich beweisen, wer Schuld hat?

Die Beweislast liegt beim Bauunternehmen. Kommt es zum Bauverzug, müssen Baufirmen und Handwerker beweisen, dass sie die Verzögerung nicht zu verschulden haben. Ist dies nicht zweifelsfrei möglich, muss das Bauunternehmen Schadensersatz leisten.

Vertragsstrafe als Druckmittel

Die endgültige Durchsetzung einer Vertragsstrafe ist nicht immer einfach und für Bauherren auch nicht das Ziel. Eine Vertragsstrafenvereinbarung im Bauvertrag festzuhalten, ist jedoch das wirksamste Druckmittel gegenüber Baufirmen, um einen Bauverzug von vornherein zu verhindern.


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