In der heutigen Zeit können sich Sanierung und Neubau durch Baustoffmangel oder Lieferprobleme enorm verzögern. Wir klären, wann Sie Anspruch auf Schadensersatz beim Bauverzug haben.
zulässiger Spielplatz im Wohngebiet, kein Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme, keine unzulässigen Lärmbeeinträchtigungen und Einsichtmöglichkeiten, Anwendungsvoraussetzungen des § 22 Abs. 1a BImSchG
Nachbareilantrag, Abweichung von den ab dem 1. Februar 2021 geltenden Abstandflächen für zu diesem Zeitpunkt bereits anhängige Bauantragsverfahren, Nachschieben von Ermessenserwägungen, Interessenabwägung
Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Baurechtliche Beseitigungsanordnung gegen einen Nebenerwerbslandwirt bezüglich einer Lager- und Maschinenhalle im Außenbereich