Wie lange zahle ich für mein Kind Unterhalt?

Das Recht auf Unterhalt wird im Familienrecht gesetzlich geregelt. Wichtige Informationen zum Kindesunterhalt erhalten Sie in diesem Beitrag.

Im Hintergrund ist ein 50 Euro Schein und im Vordergrund liegt Kleingeld. Münzen bilden einen Stapel, daneben liegt ein roter Schnuller. Es geht um Unterhalt für Kinder.

Jedes Kind hat Recht auf Unterhalt. Im Falle einer Trennung zahlt der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, einen bestimmten Unterhaltsbeitrag. Der andere Elternteil erfüllt seinen Unterhaltsbeitrag in der Regel durch Pflege und Erziehung.

Kinder haben Anspruch auf einen Mindestunterhalt

Wie lange bekommt ein Kind Unterhalt? Für minderjährige Kinder ist in § 1612a BGB geregelt, dass sie Anspruch auf Mindestunterhalt haben. Dieser richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des Minderjährigen, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz alle zwei Jahre festlegt. Der Mindestunterhalt ist vom Kindesalter abhängig und beträgt monatlich

  • Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 87 %
  • Vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Jahres 100 %
  • Vom 13. Lebensjahres an 117 %

Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle spielt eine wichtige Rolle bei der Unterhaltszahlung. Sie ist zwar keine gesetzliche Regelung, wird aber bundesweit als Leitlinie für die Bestimmung des konkreten Barunterhaltsbedarfs unterhaltsberechtigter Kinder verwendet. Die Bedarfssätze wurden zuletzt am 01.01.2023 angehoben.

Hier können Sie die aktuelle Tabelle herunterladen!

Unterhalt und Kindergeld – was muss ich beachten?

Der Unterhaltsanspruch des Kindes wird zwar in der Tabelle geregelt, für den tatsächlichen Zahlbetrag muss allerdings zusätzlich das Kindergeld berücksichtigt werden. Zieht der Unterhaltsschuldner das Kindergeld vom Tabellenbetrag ab, erhält er den endgültigen Zahlbetrag. Die Kindergeldanrechnung erfolgt bei Minderjährigen je zur Hälfte (§ 1612 b BGB), bei Volljährigen in vollem Umfang.

Wie lange müssen Eltern Unterhalt zahlen?

Wie lange Unterhalt für Kinder gezahlt werden muss, ist gesetzlich festgelegt: Es besteht Anspruch auf Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder, die sich noch in der Erstausbildung befinden. In beiden Fällen müssen die Kinder unverheiratet sein, da mit der Ehe der Unterhaltsanspruch auf den Ehegatten übergeht.

Unterhalt des Kindes als Wechselmodell

Es gibt auch Ausnahmen, wenn die getrennten Eltern sich auf die gemeinsame Fürsorge und Betreuung ihres Kindes einigen. Hierzu zählt auch das wechselseitige Wohnen bei den Elternteilen. Es gibt kein konkretes Gesetz für dieses Modell, aber da das Wohl des Kindes im Vordergrund steht, kann diese Ausnahme vor Gericht glaubhaft gemacht werden. Dadurch, dass sich die Eltern die Betreuung des Kindes teilen, werden auch die Unterhaltszahlungen aufgeteilt. Verfügen die Eltern jedoch über stark abweichende Einkommen, muss trotzdem der Elternteil mehr zahlen, der über ein höheres Einkommen verfügt.

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Die Dauer der Unterhaltsverpflichtung in Deutschland hängt vom Kindesalter und den individuellen Umständen ab. Grundsätzlich besteht die Unterhaltspflicht bis zur Volljährigkeit des Kindes. Allerdings kann sie sich darüber hinaus verlängern. Wenn das Kind eine Ausbildung, ein Studium oder eine berufliche Weiterbildung absolviert, kann die Unterhaltszahlung bis zum Abschluss der Erstausbildung angemessen fortgesetzt werden. In manchen Fällen erstreckt sich die Unterhaltspflicht auch bei besonderen Bedürfnissen des Kindes über das 21. Lebensjahr hinaus. Die genaue Dauer wird vom Familiengericht individuell festgelegt.

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten des Unterhaltspflichtigen und den Bedürfnissen des Kindes. In Deutschland erfolgt die Berechnung gemäß der “Düsseldorfer Tabelle”, die Richtlinien für angemessene Unterhaltszahlungen enthält. Die Tabelle berücksichtigt das Alter des Kindes sowie das Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Darüber hinaus fließen weitere Faktoren wie eventuelle Geschwister, Sonderbedarfe oder das Kindergeld in die Berechnung ein. Es ist wichtig, dass die finanziellen Verhältnisse aktuell und vollständig offengelegt werden, um eine faire Unterhaltsregelung zu gewährleisten.

Die Zahlung des Unterhalts ist gesetzlich verpflichtend, um das Wohl des Kindes sicherzustellen. Falls Sie Ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen, kann das Jugendamt oder der betreuende Elternteil einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Staat übernimmt dann vorübergehend die Zahlungen und holt sich das Geld vom säumigen Unterhaltspflichtigen zurück. Zudem können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Lohnpfändungen oder Kontopfändungen eingeleitet werden. Nichtzahlung des Unterhalts kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt mit dem Jugendamt oder einem Rechtsanwalt aufzunehmen, um mögliche Probleme zu klären und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


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