Wiedereingliederung – gesunde Rückkehr in den Job

Nach langer Abwesenheit durch Krankheit können Arbeitnehmer nicht sofort zu 100 Prozent in den Job einsteigen. Um eine gesunde Rückkehr zu gewährleisten, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Wiedereingliederung.

Wiedereingliederung – gesunde Rückkehr in den Job

Hamburger Modell: Stufenweise Wiedereingliederung

Der Mitarbeiter startet mit einer geringen Zahl Arbeitsstunden an seinem alten Arbeitsplatz. Bei der stufenweisen Wiedereingliederung erhöht sich die Stundenzahl Stück für Stück. Diese richtet sich nach dem Wiedereingliederungsplan, den der zuständige Arzt auf Grundlage der Belastbarkeit des Arbeitnehmers aufstellt. Hierfür muss der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert sein und Anspruch auf Krankengeld haben. Privatversicherte erhalten bei der stufenweisen Wiedereingliederung kein Krankengeld von ihrer Krankenkasse!

Wiedereingliederung während der Arbeitsunfähigkeit

Während der Wiedereingliederung gilt der Arbeitnehmer noch als arbeitsunfähig. Die Arbeitszeit darf also nicht elektronisch als solche erfasst werden. Die Zahl der Arbeitsstunden und deren stufenweise Steigerung bestimmt der behandelnde Arzt. Der Mitarbeiter kann sich also bereits während laufender medizinischer Behandlung in den Arbeitsalltag wiedereingliedern. Mit dem Ende der stufenweisen Wiedereingliederung endet automatisch auch die Arbeitsunfähigkeit.

Die stufenweise Wiedereingliederung dauert meist einen bis zwei Monate, kann aber auch bis zu einem halben Jahr dauern. Das hängt davon ab, wie schnell der Mitarbeiter genesen ist.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

War der Arbeitnehmer mehr als 42 Tage (sechs Wochen) innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig (wegen derselben Krankheit), ist der Arbeitgeber verpflichtet, gesundheitsfördernde Hilfsmaßnahmen anzubieten. Das gilt für Vollzeit- und Teilzeitkräfte gleichermaßen. Hierbei wird mit den Mitarbeitern gemeinsam ermittelt, wie deren Gesundheit am Arbeitsplatz bestmöglich erhalten werden kann. Das BEM kann auch dabei helfen, generelle Faktoren ausfindig zu machen, die sich auch auf die Gesundheit anderer Mitarbeiter auswirken können, und diese zu beseitigen. Der Betriebsrat oder ein Betriebsarzt (wenn vorhanden), können sich bei diesem Verfahren ebenfalls beteiligen. Das BEM soll Arbeitnehmern helfen, die wiederholt arbeitsunfähig sind, zu genesen. Für den Arbeitnehmer besteht keine Pflicht, das BEM anzunehmen.

Behindertengerechte Wiedereingliederung

Handelt es sich um schwerbehinderte Mitarbeiter, muss der Arbeitgeber das Integrationsamt bzw. die Schwerbehindertenvertretung hinzuziehen. Mit deren Hilfe kann der Arbeitgeber den Arbeitsplatz behindertengerecht einrichten, um dem Arbeitnehmer die Arbeit zu erleichtern.

Möglichkeiten für Selbständige

Auch für Selbständige gibt es Möglichkeiten, langsam in den Arbeitsalltag einzusteigen. Wenn Sie als Selbständige in die Rentenversicherung einbezahlt haben, steht Ihnen ein Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen zu. Auch hier kann eine stufenweise Wiedereingliederung erfolgen.


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