Arbeitsrecht

10 AZR 45/15

Aktenzeichen  10 AZR 45/15

Datum:
13.1.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2016:130116.U.10AZR45.15.0
Spruchkörper:
10. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Ulm, 17. Januar 2014, Az: 6 Ca 226/13, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 26. November 2014, Az: 6 Sa 20/14, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2014 – 6 Sa 20/14 – aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm – Kammern Ravensburg – vom 17. Januar 2014 – 6 Ca 226/13 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 4. Dezember 2012 zu zahlen sind.
3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
        
    Linck    
        
    W. Reinfelder    
        
    Brune    
        
        
        
    Kiel    
        
    Züfle    
        
        

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