Arbeitsrecht

5 AZR 817/11

Aktenzeichen  5 AZR 817/11

Datum:
14.11.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
5. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Mannheim, 26. November 2010, Az: 6 Ca 111/10, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 24. Mai 2011, Az: 14 Sa 23/11, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – vom 24. Mai 2011 – 14 Sa 23/11 – aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 26. November 2010 – 6 Ca 111/10 – wird zurückgewiesen.
3. Die Kosten der Berufung und der Revision hat der Kläger zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
        
    Müller-Glöge    
        
    Biebl    
        
    Klose    
        
        
        
    Feldmeier    
        
    Reinders    
        
        

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