Aktenzeichen 13 T 27/17
Leitsatz
Verfahrensgang
XVII 1395/16 2017-01-17 Bes AGDEGGENDORF AG Deggendorf
Tenor
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 € festgesetzt.
Gründe
Das Beschwerdeverfahren hatte einen Beschluss zum Gegenstand, mit welchem Betreuung u.a. für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge einschließlich Einwilligungsvorbehalt angeordnet worden ist.
Unter Bezugnahme auf die Wertfestsetzung des BGH für das betreffende Verfahren der Rechtsbeschwerde (Beschluss des BGH vom 13.09.2017, Az. XII ZB 157/17) wird der Wert für das Beschwerdeverfahren vor dem Beschwerdegericht ebenfalls auf 5.000,- € festgesetzt (§ 40 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Die Beschwer im Beschwerdeverfahren kann nicht höher sein als diejenige im nachfolgenden Verfahren der Rechtsbeschwerde vor dem BGH, welche denselben Beschwerdegegenstand hatte.