Arbeitsrecht

Beamter auf Probe; gesundheitliche Eignung; Prognose

Aktenzeichen  2 B 8/12, 2 B 8/12 (2 C 16/12)

Datum:
24.8.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 5. September 2011, Az: 6 B 20.09, Urteil

Gründe

1
Die Revision der Klägerin ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren erscheint geeignet zur Klärung beizutragen, welchen Anforderungen die Prognoseentscheidung eines Dienstherrn über die gesundheitliche Eignung einer Probebeamtin genügen muss und inwieweit die Gerichte diese überprüfen können.

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