Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 2 S 1 GG durch Versagung der Strafrestaussetzung (§ 57 Abs 1 S 1 StGB) ohne hinreichende Sachaufklärung sowie unter verfehltem Hinweis auf fehlende Lockerungsmaßnahmen – Gegenstandswertfestsetzung
Entlassung eines Sanitätsoffiziersanwärters wegen mangelnder Eignung, negative Eignungsprognose gestützt auf erhebliche Studienverzögerungen, Gewährung von leistungsbedingten Zusatzsemestern, gesundheitsbedingte Verhinderung am Prüfungstermin
Entlassung eines Sanitätsoffiziersanwärters wegen mangelnder Eignung, negative Eignungsprognose gestützt auf erhebliche Studienverzögerungen, Gewährung von leistungsbedingten Zusatzsemestern, gesundheitsbedingte Verhinderung am Prüfungstermin