Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  1 BvR 2835/17

Datum:
3.11.2020
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rs20201103.1bvr283517
Normen:
§ 90 BVerfGG
§ 14 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
1. Senat

Verfahrensgang

vorgehend BVerfG, 19. Mai 2020, Az: 1 BvR 2835/17, Urteil

Tenor

Unter Berücksichtigung des hohen mit dem Verfahren verbundenen Aufwands für die Beteiligten, des durch die Zahl der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer erhöhten subjektiven Interesses an einer Entscheidung und der hohen objektiven Bedeutung der Angelegenheit für die Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 79, 365 ) wird der Gegenstandswert auf 500.000 Euro (in Worten: fünfhunderttausend Euro) festgesetzt.


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