Arbeitsrecht

Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde – mangels Erfolgsaussichten keine Gewährung von PKH

Aktenzeichen  1 BvR 3060/11

Datum:
2.2.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Nichtannahmebeschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120202.1bvr306011
Normen:
§ 90 BVerfGG
§ 114 S 1 ZPO
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 29. September 2011, Az: 8 UF 246/10 (PKH), Beschlussvorgehend Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 14. Juli 2011, Az: 8 UF 246/10, Urteil

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde
zurückgewiesen.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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