Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss: Zusprechende fachgerichtliche Entscheidung begründet für obsiegende Partei keine verfassungsrechtliche Beschwer

Aktenzeichen  2 BvR 2274/13

Datum:
28.9.2015
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150928.2bvr227413
Normen:
Art 9 Abs 3 GG
§ 90 Abs 1 BVerfGG
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BAG, 20. November 2012, Az: 1 AZR 611/11, Urteil

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da sie unzulässig ist, weil die im fachgerichtlichen Ausgangsverfahren erfolgreichen Beschwerdeführer durch das angegriffene Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht beschwert sind (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Juli 2015 – 2 BvR 2292/13 -, juris, Rn. 46 ff.).
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Minusstunden im Sommerloch: Was ist erlaubt?

In vielen Branchen ist das Sommerloch sehr präsent. Doch wie ist das eigentlich bei einem flexiblen Arbeitszeitmodell, wenn durch weniger Arbeit Minusstunden entstehen? Wir erklären, was zulässig ist und was nicht erlaubt ist.
Mehr lesen