Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung – jedoch Anhaltspunkte dafür, dass die angegriffene Entscheidung den erhöhten Begründungsanforderungen für Haftfortdauerentscheidungen nicht gerecht wird
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde von Strom- bzw Gasnetzbetreibern bzgl Festlegung der Eigenkapitalzinssätze durch die Bundesnetzagentur erfolglos – keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG bzw unzureichende Substantiierung
Zur Darlegung der geltend gemachten Berufungszulassungsgründe bei mehreren voneinander unabhängigen, jeweils tragenden Begründungen des angegriffenen Urteils.
Erfolglose Klage auf Erteilung einer Fällgenehmigung zur Errichtung eines Stellplatzes, Keine überwiegenden Gründe des allgemeinen Wohls, Keine nicht beabsichtigte Härte im Einzelfall
Dienstliche Anzeige eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit, Besorgnis der Befangenheit wegen Tätigkeit als Landesanwalt im korrespondierenden Eilverfahren
Einstweiliger Rechtsschutz, Folgenbeseitigungsanspruch (abgelehnt), Ausbau eines Geh- und Radwegs, Verletzung von Nachbarrechten (verneint), Anwendung der 16. BImSchV auf beschränkt-öffentliche Wege, schädlichen Umwelteinwirkungen, wesentliche Geräuschimmissionen (verneint)
Anspruch auf Abschaltung des Funkmoduls eines elektronischen Wasserzählers, Widerspruchsrecht gegen die Verwendung der Funkfunktion, Freiberufliche Nutzung der Räume (Architekturbüro), Ausschluss des Widerspruchsrechts bei Vorliegen einer Einheit die von mehreren Personen genutzt wird (verneint), Feststellung der Rechtswidrigkeit der zum Zweck des Einbaus des Wasserzählers durchgeführten Zwangsmaßnahme, Feststellungsinteresse bei sich typischerweise sofort erledigenden Verwaltungsmaßnahmen, Unaufschiebbarkeit als Voraussetzung des Sofortvollzugs (verneint), Keine Verhältnismäßigkeit der Zwangsmittel
Berufungszulassung (abgelehnt), unanfechtbare wasserrechtliche Planfeststellung, nachträgliche Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebs, kein Anspruch auf Schutzauflage zur Umsiedlung