Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren – Zur objektiven Bedeutung eines Verfahrens – hier: Minderung des subjektiven Wertes wegen geringerer objektiver Bedeutung um die Hälfte – ua keine Bedeutung für Parallelverfahren
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren – Zur objektiven Bedeutung eines Verfahrens ua für Parallelverfahren – hier: Minderung des subjektiven Wertes wegen geringerer objektiver Bedeutung um ein Drittel
(Pflicht zur Prüfung eines ausländischen Anspruchs auf kindergeldähnliche Leistungen bei Anwendung des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG – Ermittlungspflichten des FG im Rahmen dieser Prüfung – Keine ausschließende Sperrwirkung des Art. 13 Abs. 1 Satz 1 der VO Nr. 1408/71)
(Bindung des BFH an die Feststellungen des FG zu Bestehen und Inhalt ausländischen Rechts bei Prüfung des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG – Ermittlungspflichten des FG – Prüfung der Voraussetzungen für ein Sachurteil – Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung)