Eheaufhebungsverfahren auf Antrag der Verwaltungsbehörde: Gerichtliche Prüfung eines Eingreifens der Härteklausel bei Eheschließung durch einen Alzheimer Kranken
Beweisaufnahme im Strafverfahren: Verwertung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls als ergänzendes Beweismittel nach Zeugnisverweigerung des vernommenen Zeugen
Grundstücksmietvertrag in einer Wochenend- und Ferienhausanlage: Auslegung bei Streit über die Identität von Mietvertragsparteien; Darlegungslast bei schuldlosem und verzugsausschließendem Irrtum des Mieters über Bestehen oder Umfang seiner Zahlungspflicht
Markenbeschwerdeverfahren – „Ampelmännchen nach rechts gehend“ – Berichtigung des Markenregisters: aus den Anmeldungsunterlagen geht nicht hervor, dass die Anmeldung nicht im Namen eines Dritten gleichen Namens erfolgen sollte – keine offensichtliche Unrichtigkeit des Registers – Ablehnung des Antrags auf Berichtigung des Registers durch Streichung des Berufszusatzes – Verlängerung der Schutzdauer der Marke ist nicht vom Antrag des Markeninhabers abhängig, sondern lediglich von der Zahlung der Verlängerungsgebühr – Löschungsverfahren wegen Verfalls der Marke: Beschwerdeführer ist nicht der Inhaber der Marke – keine Stellung eines Verfahrensbeteiligten – kein „Strohmann“ – keine Erstreckung der Rechtskraft des Verfallurteils auf den Beschwerdeführer – keine Beschwer – Unbegründetheit der Beschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – „Ampelmännchen nach links gehend“ – Berichtigung des Markenregisters: aus den Anmeldungsunterlagen geht nicht hervor, dass die Anmeldung nicht im Namen eines Dritten gleichen Namens erfolgen sollte – keine offensichtliche Unrichtigkeit des Registers – Ablehnung des Antrags auf Berichtigung des Registers durch Streichung des Berufszusatzes – Verlängerung der Schutzdauer der Marke ist nicht vom Antrag des Markeninhabers abhängig, sondern lediglich von der Zahlung der Verlängerungsgebühr – Löschungsverfahren wegen Verfalls der Marke: Beschwerdeführer ist nicht der Inhaber der Marke – keine Stellung eines Verfahrensbeteiligten – kein „Strohmann“ – keine Erstreckung der Rechtskraft des Verfallurteils auf den Beschwerdeführer – keine Beschwer – Unbegründetheit der Beschwerde