Untersagung des Führens von Fahrrädern, Sturz vom Fahrrad mit BAK von 1,82 Promille, Hinreichende Bestimmtheit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage und der Rechtsgrundlage (offen), Interessenabwägung
Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs, Erlass eines Zweitbescheids nach Rücknahme des ursprünglichen Bescheids, Zeitablauf seit dem Verkehrsverstoß, unterbliebene Übersendung der Fotos an den Fahrzeughalter, Einsicht in die Fotos auf andere Weise vor Ablauf der Verjährungsfrist, Obliegenheiten bei Firmenfahrzeugen