(Auslegung von Willenserklärungen durch den BFH – Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO – Fehler im Besteuerungsverfahren ist kein Verfahrensmangel)
(Greifbare Gesetzwidrigkeit i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO – Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht – Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG und Art 3 Abs 1 GG durch Verurteilung zur Kaufpreiszahlung trotz – konkludent – erklärtem Widerruf iSv § 355 Abs 1 S 1 BGB
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – hier: unzureichende Rüge der Entscheidung in der Sache bei bloßer Entscheidung über Nichtzulassung der Revision im finanzgerichtlichen Verfahren – Qualifikation von Einkünften einer Anwaltskanzlei aus Insolvenzverwaltung