(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 17.05.2021 VIII B 88/20 – Prozesszinsen nach § 236 AO als Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG)
Fortsetzungsfeststellungsklage, Kontaktpersonen einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person, Quarantäneanordnung, Zustimmung zum Verlassen der Wohnung während der Quarantäne zum Ausführen des Hundes, Umzug der Kläger in ein Haus mit Garten, Wiederholungsgefahr fraglich, kein atypischer Ausnahmefall
Anfechtungsklage, Versagungsgegenklage, Rücknahme der Bewilligung, Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Corona-Soforthilfe des Landes, Hessen, fehlende Förderberechtigung, Sitz des Unternehmens in Bayern, vorausgegangene Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Corona-Soforthilfe in Bayern, unrichtige Angaben, kein Vertrauensschutz, kein atypischer Ausnahmefall
Nachbarklage gegen Vorbescheid, Unbeplanter Innenbereich, Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage, Rücksichtnahmegebot, Abweichung, Präklusion nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz (verneint)