Verfahrenstrennung im Verfassungbeschwerdeverfahren bzgl der Verfassungsmäßigkeit von Teilen des Art 1 IfSGuaVÄndG (Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18.03.2022) bzw von Vorschriften des IfSG
Nichtannahmebeschluss: Obliegenheit zur nachträglichen Ergänzung der Begründung einer Verfassungsbeschwerde bei Veränderungen der Sach- bzw Rechtslage – hier: Auslieferung nach Rumänien – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Auseinandersetzung mit weiteren Erklärungen der rumänischen Behörden zu den zu erwartenden Haftbedingungen
Nachbareilantrag, Verstoß gegen Abstandsflächenvorschriften, Überdecken der Abstandsflächen von Vorder- und Rückgebäude auf dem Baugrundstück, Erker erfüllt nicht die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 BayBO, Keine Inanspruchnahme des 16 m Privilegs