Bürgerbegehren, Benennung als „verantwortliche“ Person ausnahmsweise ausreichend, wenn Bürgerbegehren von nur einer Person vertreten wird, Rechtswidriges Ziel aufgrund überholter Fragestellung
Führen eines Fahrzeugs (Fahrrad) mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 8 Promille, Keine Bindung an fehlender Anordnung eines Fahrverbots im Strafbefehl, Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge rechtswidrig wegen Divergenz zur Fragestellung in der Gutachtensanordnung