Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 250 Euro bei Einlegung einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde und beleidigendem Inhalt der Schriftsätze
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von PKH für asylrechtliche Aufstockungsklage – keine Berücksichtigung von Änderungen bzgl der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife des PKH-Antrags zu Lasten des Antragstellers – Gegenstandswertfestsetzung
Zur Reichweite des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG), wenn und soweit die gerichtliche Kontrolle an Grenzen des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes stößt – sowie zur gesetzgeberischen Pflicht zur zumindest untergesetzlichen Maßstabsbildung bei fachwissenschaftlichem „Erkenntnisvakuum“