Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 2 S 1 GG durch Versagung der Strafrestaussetzung (§ 57 Abs 1 S 1 StGB) ohne hinreichende Sachaufklärung sowie unter verfehltem Hinweis auf fehlende Lockerungsmaßnahmen – Gegenstandswertfestsetzung
Entziehung der Fahrerlaubnis gelegentlicher Cannabiskonsum, Verstöße gegen das Trennungsgebot, negatives Fahreignungsgutachten, Drogengefährdung (Hypothese D3 der Beurteilungskriterien), Verneinung der Fahreignung wegen fehlender Abstinenzbelege, Zeitablauf, gelegentlicher Cannabiskonsum