Markenbeschwerdeverfahren – „Harald Juhnke“ – Zurückweisungsbeschluss des DPMA leidet an einem Begründungsmangel – Zurückverweisung – zur bösgläubigen Markenanmeldung – zum postmortalen Namensrecht – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Markenbeschwerdeverfahren – „Farbkombination Rot/Blau (Farbmarke)“ – zu den Anforderungen an die Wiedergabe einer Marke – zur grafische Darstellbarkeit von Farbkombinationsmarken – Zurückverweisung an das DPMA zur Entscheidung – Anordnung der Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Nichtannahmebeschluss: keine „Ahndungslücke“ bzgl der Strafbarkeit wegen leichtfertiger Marktmanipulation gem § 39 Abs 2 Nr 11, Abs 4, § 20a Abs 1 Nr 1 WpHG idF vom 30.06.2016 in „Altfällen“ – insoweit Parallelentscheidung zum Nichtannahmebeschluss vom 03.05.2018, 2 BvR 463/17 – mangels Vorliegens einer Ahndungslücke auch keine Beschwerdebefugnis bzgl der Rüge einer Verfassungswidrigkeit des § 52 WpHG idF vom 23.06.2017
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem § 495a S 1 ZPO unter Übergehung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gem § 495a S 2 ZPO – Verfassungsbeschwerde teilweise mangels Rechtswegerschöpfung unzulässig
(Sozialgerichtliches Verfahren – Revision – Rüge der Verletzung materiellen Rechts – Anforderungen an die Revisionsbegründung nach § 164 Abs 2 S 3 SGG – Tatsachenbezeichnung grundsätzlich kein formelles Zulässigkeitserfordernis)