(Beurteilung einer rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente nach vorherigem Bezug erstattungspflichtiger Leistungen nach dem SGB II – Dieses Urteil wurde durch BFH-Beschluss vom 10.10.2018 X R 18/16 aufgehoben)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsinteresses (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) eines lebenslänglich Inhaftierten durch Verweigerung von Vollzugslockerungen ohne hinreichende Begründung – zudem Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch Zurückweisung von Rechtsmitteln in offenkundiger Abweichung von der Rspr des BVerfG