Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“ – juris: EpiBevSchG 4) – Themenauswahl für Gedanken- und Erfahrungsaustausch des Gerichts mit Bundesregierung begründet keine Besorgnis der Befangenheit – angeführte Gründe für Besorgnis einer Befangenheit iÜ bereits völlig ungeeignet
Entziehung der Fahrerlaubnis, Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG (Ecstasy), Haarprobe positiv, Ergebnisverfälschung durch Einnahme des Medikaments, Elvanse (verneint)