(Umfang der Haftung nach § 69 AO i.V.m. § 34 Abs. 1 AO – Kausalzusammenhang zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Steuerausfall – Hypothetischer Kausalverlauf – Legitimation des haftungsrechtlichen Zugriffs auf gesetzliche Vertreter und Verfügungsberechtigte)
Bestimmung des Veräußerungsgewinns bei Durchgangserwerb von Anteilen an einer Personengesellschaft, wenn die Anwachsung nicht auf eine rechtsgeschäftliche Verfügung, sondern auf ein plötzlich und unerwartetes Ereignis (hier: Todesfall) zurückzuführen ist