Fahrradunfall ohne Helm

Die Tatsache, dass der Kläger bei dem Fahrradunfall keinen Helm trug, konnte ihm nicht angelastet werden.

Fahrradunfall ohne Helm

Wenn ein Radfahrer mit einem Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr kollidiert, der sich verkehrswidrig verhält, und in der Folge eine Kopfverletzung erleidet, die mit einem Fahrradhelm vermeidbar gewesen wäre, so wird ihm gleichwohl nur in Ausnahmefällen ein Mitverschulden zugerechnet. Ausnahmen sind immer dann gegeben, wenn der Radfahrer eine potenzielle Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. So werden beispielsweise sportlich ambitionierte Radfahrer, die sich auch außerhalb des Rennsports mit erhöhter Geschwindigkeit fortbewegen, als besonderes Risiko für andere Verkehrsteilnehmer eingestuft. In dem verhandelten Fall vor dem OLG Celle waren beide Parteien als Radfahrer unterwegs. Die Tatsache, dass der Kläger bei dem Fahrradunfall keinen Helm trug, konnte ihm nicht angelastet werden.

OLG Celle, Urteil vom 12. Februar 2014, Az. 14 U 113/13

Weitere Informationen zu Konsequenzen nach einem Fahrradunfall ohne Helm finden Sie hier. Außerdem klären wir Sie in diesem Artikel über die Promillegrenzen auf, die beim Radfahren erlaubt sind.

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