Familienrecht

Aufklärungspflicht im Verwaltungsprozess

Aktenzeichen  2 B 102/09, 2 B 102/09 (2 C 28/10)

Datum:
23.6.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 86 Abs 1 VwGO
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 23. Juli 2009, Az: 1 A 2084/07, Urteil

Gründe

1
Die Beschwerde ist begründet. Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, die Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht im Verwaltungsprozess näher zu klären.

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