Familienrecht

Beschwerde Prozesskostenhilfe

Aktenzeichen  L 11 AS 718/16 B PKH

Datum:
7.11.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
LSG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Sozialgerichtsbarkeit
Normen:
ZPO ZPO § 114 Abs. 1
SGG SGG § 73a S. 1, 177

 

Leitsatz

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 06.09.2016 (Prozesskostenhilfe) wird zurückgewiesen.

Gründe

Gründe:
I. Streitig ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein beendetes Verfahren vor dem Sozialgericht Würzburg (SG). Am 12.08.2016 hat die Klägerin ein von ihr eingeleitetes Klageverfahren für erledigt erklärt. Am 01.09.2016 hat sie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe begehrt. Das SG hat den Antrag mit Beschluss vom 06.09.2016 abgelehnt. Nach Beendigung eines Verfahrens sei für die Bewilligung von PKH kein Raum mehr, denn eine erfolgversprechende Rechtsverfolgung sei dann nicht mehr möglich. Dagegen hat die Klägerin Beschwerde zum Bayerischen Landessozialgericht (LSG) erhoben. Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die beigezogenen Akten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.
II. Die form- und fristgerecht erhobene Beschwerde ist zulässig, aber nicht begründet. Zu Recht hat das SG den erst nach Beendigung des Klageverfahrens gestellten Antrag auf Bewilligung von PKH abgelehnt. Gemäß § 114 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) i. V. m. § 73a Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) erhält ein Beteiligter PKH, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet. Daraus ist zu entnehmen, dass PKH nur für ein bevorstehendes oder laufendes Verfahren bewilligt werden kann. Nicht Aufgabe der PKH ist es hingegen, den Beteiligten nachträglich Verfahrenskosten zu erstatten (vgl. dazu OLG Köln, Beschluss vom 19.02.2003 in FamRZ 04, 1117; Seiler in Thomas/Putzo – ZPO, 37. Auflage, § 114 Rn. 1a).
Nach alledem war die Beschwerde zurückzuweisen. Dieser Beschluss ergeht kostenfrei und ist unanfechtbar (§ 177 SGG).

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Die Scheidung einer Ehe

War es bis vor etlichen Jahren noch undenkbar, eine Ehe scheiden zu lassen, so ist eine Scheidung heute gesellschaftlich akzeptiert. Die Zahlen der letzten Jahre zeigen einen deutlichen Trend: Beinahe jede zweite Ehe wird im Laufe der Zeit geschieden. Was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Mehr lesen