Festsetzung des Gegenstandswerts im Asylverfahren auf Antrag, asylrechtliche Untätigkeitsklage auf Verbescheidung, Halbierung des Gegenstandswerts aus Billigkeitsgründen im Einzelfall, Gegenstandswertfestsetzung außerhalb des Erinnerungsverfahrens, Bindung des Urkundsbeamten an vorgegebenen Gegenstandswert, Änderungsmöglichkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses nach richterlicher Änderung des Gegenstandswertes
Iran, Untätigkeitsklage, nur Antrag, Asylverfahren weiterzubetreiben und zu bescheiden, Erledigung durch Ladung zur Anhörung, übereinstimmende Erledigungserklärung, Kostenentscheidung, erledigendes Ereignis durch Beklagte, kein zureichender Grund für Untätigkeit von über 20 Monaten, keine Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag nach Erledigung, keine Gegenstandswertfestsetzung mangels Antrags, reduzierter Gegenstandswert bei asylrechtlicher auf bloße Bescheidung beschränkter Untätigkeitsklage
Gerichtsbescheid, Dublin-Verfahren, iranische Staatsangehörigkeit, Abschiebungsanordnung nach Italien, Bezugnahme auf Bundesamtsbescheid sowie auf Beschluss im Sofortverfahren, kein neues relevantes Vorbringen, unkommentierte Vorlage von Dokumenten auf Farsi, Hinweis des Gerichts auf Deutsch als Gerichtssprache