Familienrecht

Verfahrenspfleger, Stellungnahme, Staatskasse, Betrag, Betreuten, gen

Aktenzeichen  XVII 351/09

Datum:
24.4.2021
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 38197
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Erding
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Tenor

Der Betrag, den der Betreute Reinhold Herbert Wallner an die Staatskasse gemäß §§ 1908i, 1836e BGB aus seinem Vermögen zu erstatten hat, wird festgesetzt auf 1.455,00 €, fällig am 24.04.2021.
Die Kontoverbindung wird von der Landesjustizkasse Bamberg mitgeteilt.

Gründe

Den Betreuern wurden auf die Anträge, eingegangen am 13.09.2018 und 09.01.2019, Vergütun gen in Höhe von 1.455,00 € ausgezahlt.
Die Beträge stehen den Betreuern in der ausbezahlten Höhe zu.
Der Verfahrenspfleger Andreas Meier erklärte in seiner Stellungnahme vom 16.02.2021 sein Einverständnis.
Der Betreute hat die im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) festgelegten Schongrenzen übersteigendes Vermögen.
Der übersteigende Betrag ist von dem Betreuten für den von der Staatskasse verauslagten Betrag einzusetzen.


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