IT- und Medienrecht

6 AZR 287/12

Aktenzeichen  6 AZR 287/12

Datum:
24.10.2013
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
6. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Darmstadt, 10. März 2011, Az: 8 Ca 539/10, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 10. Februar 2012, Az: 3 Sa 604/11, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Februar 2012 – 3 Sa 604/11 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in Absatz 4 des Tenors die Worte „in der Woche des 24.12. und des 31.12.“ durch die Worte „für den 24.12. und den 31.12.“ ersetzt werden.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
        
    Fischermeier    
        
    Gallner    
        
    Spelge    
        
        
        
    Augat    
        
    Cl. Peter    
        
        

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