IT- und Medienrecht

6 AZR 408/15

Aktenzeichen  6 AZR 408/15

Datum:
9.6.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2016:090616.U.6AZR408.15.0
Spruchkörper:
6. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Lingen, 23. Oktober 2014, Az: 3 Ca 27/14, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 29. Juni 2015, Az: 8 Sa 1550/14, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. Juni 2015 – 8 Sa 1550/14 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
        
    VRiBAG Dr. Fischermeier ist an der Beifügungseiner Unterschrift verhindert Spelge    
        
    Spelge     
        
    Krumbiegel     
        
        
        
    Wollensak     
        
    C. Klar     
        
        

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