IT- und Medienrecht

EGZPO, Sache, versehentlich

Aktenzeichen  4 U 145/18

Datum:
20.12.2021
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 55673
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
Bamberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Verfahrensgang

4 U 145/18 2021-06-21 Urt OLGBAMBERG OLG Bamberg

Tenor

Das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg – 4. Zivilsenat – vom 21.06.2021 wird im Tenor in Ziff. 5. dahingehend berichtigt, dass es richtig lauten muss:
Die Revision der Beklagten gegen dieses Urteil wird zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Gründe

Es wurde versehentlich übersehen, die (in der Sache eindeutige) Zuständigkeitsbestimmung gem. § 7 Abs. 1 EGZPO in den Tenor aufzunehmen.


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