IT- und Medienrecht

Hinweis- und Beweisbeschluss wird abgelehnt

Aktenzeichen  158 C 21117/17

Datum:
16.3.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 37498
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 360 S. 2

 

Leitsatz

Tenor

Der Antrag der beklagten Partei vom 12.02.2018, eingegangen bei Gericht am 13.02.2018, auf Änderung des Hinweis- und Beweisbeschlusses vom 07.02.2018, wird abgelehnt.

Gründe

Die Voraussetzungen einer Änderung des Hinweis- und Beweisbeschlusses nach § 360 ZPO liegen nicht vor, insbesondere hat die Klagepartei der Änderung nicht zugestimmt, § 360 Satz 2 ZPO.

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