IT- und Medienrecht

offensichtliches Schreibversehen

Aktenzeichen  18 U 1280/16 Pre

Datum:
13.11.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 29208
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 319

 

Leitsatz

Verfahrensgang

18 U 1280/16 Pre 2018-11-13 Endurteil OLGMUENCHEN OLG München

Tenor

Das Endurteil des Oberlandesgerichts München – 18. Zivilsenat – vom 13.11.2016 wird
im Tenor wie folgt berichtigt:
Im einleitenden Satz zu Ziffer I heißt es „berichtigt mit Beschluss vom 31.03.2016“.

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor (§ 319 ZPO).

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